Globale Kommerzriesen operieren seit Jahren auf diesem Gebiet, während eine Regelung auf sich warten lässt. Weder auf lokaler noch auf regionaler Ebene konnte bisher Einigkeit erzielt werden. Die Thematik bleibt ein heißes Eisen für die autonomen Regionen. Obwohl sich die ansässigen Institutionen bis dato immer noch nicht zur Angelegenheit, die immer mehr zum globalen Problem wird, geäußert haben, ist nun eine entscheidende Änderung in Sicht.
Wie EL MUNDO und die balearische Ausgabe von El Día im April verlautbaren ließen, plant die EU, eine Regulierung für diesen Typ der Vermietung einzuführen. Mit der Feststellung, dass dieses Problem alle Mitgliedsstaaten gleichsam betreffe, hat die Kommission bereits erste Schritte gesetzt. Die Maßnahmen werden freilich nicht von allen begrüßt, zumal vor allem Hotelbesitzer in der illegalen Vermietung eine der Hauptursachen für die touristische Übersättigung Mallorcas während der Hochsaison sehen.
Erste Schritte zu einer Regulierung der Ferienvermietung
Nun hat die Europäische Kommission Leitlinien vorgelegt, die eine einheitliche Regelung für alle Plattformen kollaborativer Wirtschaft - wie etwa Uber (Taxis) oder Airbnb (Unterkünfte) - in allen Mitgliedstaaten der EU mit dem Ziel, die Versteuerung der Einkünfte und den Schutz der Verbraucher sowie etwaiger Angestellten zu gewährleisten, vorsieht. Gleichzeitig werden die einzelnen Länder jedoch darauf hingewiesen, dass ein Verbot lediglich als «letzter Ausweg» in Frage kommt.
Des Weiteren werden die Regierungen aufgerufen, zwischen Privatpersonen, die individuelle, beziehungsweise gelegentliche Dienstleistungen anbieten und «professionellen Anbietern» zu unterscheiden, indem beispielsweise ein «Aktionsrahmen» gesetzt wird. „Die europäische Wirtschaft braucht Produkt- und Dienstleistungsinnovationen. Unsere Rolle ist, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen sich neue Geschäftsmodelle entwickeln können und zugleich der Verbraucherschutz, eine gerechte Besteuerung und faire Arbeitsbedingungen garantiert bleiben.", erklärt der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen. Gleichzeitig wolle er, so Katainen weiter, auch den Ängsten traditioneller Anbieter entgegenwirken, die in den neuen Plattformen eine Bedrohung für ihr Geschäft sehen. Er betont, dass das neue Modell die althergebrachten Einrichtungen keineswegs ersetzen würde.
Die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, Elzbieta Bienkowska, stellt fest, dass es wichtig sei, für «Klarheit» am Markt zu sorgen. Auch sie weist darauf hin, dass es «keine neuen Regelungen geben werde», sondern lediglich eine Hilfestellung für «die Umsetzung bereits existierender Vorschriften». Hierzu plant die Exekutive der Union eine Orientierungshilfe vor deren Hintergrund bereits bestehende Vorschriften auf «rasche und nachhaltige Weise» geprüft werden können, wenn diese auch nicht obligatorisch für die Mitgliedstaaten seien.
Brüssel sieht in der kollaborativen Wirtschaft eine Chance für den Wachstum der europäischen Wirtschaft, indem all jenen, die mit einer Unternehmensgründung experimentieren möchten, eine Möglichkeit geboten wird, «das Terrain zu sondieren» und eine neue Nachfrage für alternative Zielgruppen zu schaffen. Nichtsdestotrotz muss verhindert werden, dass sich diese Chance in Richtung einer «Parallelwirtschaft» entwickelt. Daher erscheint es unabdingbar, einheitliche Leitlinien für alle europäischen Mitgliedstaaten zu schaffen, die garantieren, dass die Plattformen besteuert werden, und darüber hinaus für Verbraucherschutz sowie «gerechte» Arbeitsbedingungen sorgen.
Haftbarkeit und Verbraucherschutz
Eine Genehmigungs- oder Zulassungspflicht für Anbieter von Dienstleistungen sollte nur dann erfolgen, wenn dies für relevante, im Allgemeininteresse liegende Ziele unbedingt notwendig erscheint. Ein absolutes Verbot von Tätigkeiten sollte das letzte Mittel bleiben. Die Plattformen sollten laut Brüssel keinen Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen unterliegen, sofern sie lediglich als Vermittler zwischen Verbrauchern und den eigentlichen Dienstleistungsanbietern (etwa von Unterkünften oder Transportmitteln) fungieren.
«Wir halten die Plattformen dazu an, auch weiterhin auf freiwilliger Basis gegen gesetzeswidrige Online-Inhalte vorzugehen und auf diese Weise das Vertrauen der Verbraucher zu stärken», betont die Kommissarin Bienkowska, die die europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig dazu anhält, bestehende Vorschriften auf ihre Aktualität und Adäquatheit zu prüfen, sowie darauf zu achten, dass sie den «den Erfordernissen» einer kollaborativen Wirtschaft entsprechen.
Gemeinsame Plattformen können von der Haftung für Informationen, die sie für die Anbieter von Dienstleistungen speichern, ausgenommen werden. Sie sollten jedoch für von ihnen selbst angebotene Dienstleistungen, wie etwa Zahlungsabwicklungen, verantwortlich sein.
Im Hinblick auf das Verbraucherrecht erklärt Brüssel, dass der Schutz der Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken garantiert werden könne, «ohne dass übermäßige Pflichten für jene Privatpersonen entstehen, die nur gelegentlich Dienstleistungen erbringen».