Beim Kaufen einer Immobilie auf Mallorca beziehungsweise in Spanien generell gibt es einige Unterschiede zum Deutschen System, von den Steuern über die Nebenkosten beim Erwerb, hin zur Vertragsgestaltung. Hier geben wir Ihnen im Folgenden einige Informationen, die Sie beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca benötigen.
Durch die Energiekrise und Inflation ist Spaniens Immobilienmarkt noch begehrter bei Deutschen Investoren geworden. Ohnehin wird von Deutscher Seite sehr gerne auch auf Mallorca investiert, der drastische Preisverlust in bestimmten Segmenten und das teilweise vorherrschende Überangebot haben die Kauflust in letzter Zeit noch verstärkt. Doch nicht auf der gesamten Insel macht es Sinn zu kaufen. Das Preisgefüge, auf welche Unterschiede Sie zum Deutschen Recht achten müssen und wie die aktuelle Steuerlage ist, zeigen wir Ihnen kurz auf.
Wer darf auf Mallorca überhaupt Immobilien kaufen?
EU-Bürger verfügen in Spanien und somit auch auf Mallorca über die gleichen Rechte wie alle Spanier, was dazu führt, dass es keinerlei Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien gibt. Sie können also überall in Spanien kaufen - dazu garantiert die spanische Verfassung natürlich den Schutz Ihres Eigentums. Seit einigen Monaten (Jahresende 2022) ist in politischen Kreisen die Rede davon, den Anteil ausländischer Käufer an Immobilientransaktionen zu beschränken. Allerdings ist noch nichts entschieden und angesichts der kommenden Wahlen in 2023 wird sich bis dahin auch wohl nichts ändern.
Wie fällt die Besteuerung aus? Mehrwertsteuer und Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf
Die IVA, spanische Mehrwertsteuer, wird beim Ersterwerb (Neubau, auch vom Bauträger) und beim Kauf von Baugrundstücken erhoben. Es gibt hier unterschiedliche Steuersätze zwischen zehn Prozent für Wohnungen/Häuser und zum Beispiel für gewerbliche Immobilien von 21% auf den Kaufpreis. Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person, fällt die Grunderwerbsteuer an. Auf Mallorca lag diese bis 1. Januar 2013 bei 7%. Seit diesem Datum ist sie wie folgt gestaffelt: bis zu 400.000 €: 8%, bis zu 600.000 € 9%, bis zu 1.000.000€ 10% und über 1.000.000 € 11%. Sie ist nicht vereinbar mit der Mehrwertsteuer (Oder etwa mit der IGIC auf den Kanarischen Inseln). Zur Mehrwertsteuer kommt noch die Beurkundungssteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) in Höhe von 1,2 Prozent des Bauwertes. Diese wird direkt an die Region Balearen abgeführt. Die Vorschriften ändern sich auf Mallorca sehr oft und unterliegen einer häufigen Aktualisierung.