Auf Mallorca wie in ganz Spanien sind alle wesentlichen Mietbestimmungen im Mietgesetz Ley de Arrendamientos Urbanos, kurz LAU, zusammengefasst. Dieses Gesetz ist seit dem Jahr 1995 in Kraft und löste ältere Gesetze ab, welche sich besonders stark auf die Rechte der Mieter fokussierten mit der Folge, daß aufgrund der Rechtslage das Vermieten eigener Immobilien für viele Spanier höchst unattraktiv war. Das Resultat war ein verschwindend geringer Anteil von Mietwohnungen am Immobilienmarkt.
Zum Vergleich: Noch 2013 waren das 17 % gegenüber 83 % von Eigentumswohnungen. Der europäische Durchschnitt liegt bei einem Anteil von 30 % an Mietwohnungen. Dabei fehlte es am spanischen Markt gar nicht unbedingt an Objekten, nur eben an Anreizen und einem entsprechenden gesetzlichen Rahmen für Vermieter, sodass viele ihre Wohnungen lieber leerstehen ließen, als sie zu ungünstigen Bedingungen zu vermieten.
Durch das Mietgesetz von 1995 und insbesondere einige Neuregelungen vom Juni 2013 sollte mehr Flexibilität für beide Parteien und ein ausgewogener Schutz ihrer Rechte gewährleistet werden. Die erhoffte Wirkung: Eine Liberalisierung des spanischen Wohnungsmarktes.
Wer auf Mallorca eine Immobilie mieten will, könnte davon profitieren, weil das neue Gesetz mehr private Besitzer zur Vermietung motiviert hat und sich die Situation auf dem Immobilienmarkt dadurch verbessert hatte.
Aber es gibt Ausnahmen: Die Regelungen des LAU sind nicht auf alle Wohnraumtypen und Mietverhältnisse anwendbar. Ausgeschlossen sind sowohl gewerbliche Mietverhältnisse als auch Luxuswohnräume und kurzzeitige Vermietungen, beispielsweise im Rahmen von Ferienvermietungen. Außerdem bleiben bereits bestehende Mietverträge von der Neuregelung unberührt. Sie können sich aber, sollten Sie bereits eine Wohnung gemietet haben, mit Ihrem Vermieter auf eine Neufassung des Vertrags gemäß der seit 2013 geltenden Regelungen einigen.