Sonderregelung für Selbstständige
Die Flatrate für neue Selbstständige: Es ist ein lange gefordertes Gesetz in Kraft getreten, das freien Unternehmern den Einstieg in die Selbstständigkeit wesentlich erleichtern.

Für Selbstständige gibt es schon seit dem 01.01.2013 Nachlässe bei der jährlichen Einkommenssteuer und bei den monatlichen Zahlungen an die Sozialversicherung. In diesem Blog-Beitrag werden die Neuerungen im Zuge des Gesetzes Ley 6/2017, de 24 de octubre, de Reformas Urgentes del Trabajo Autónomo über die "Sonderregelung für Selbstständige" (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos - RETA) sowie die schon bestehenden Ermäßigungen für Autónomos bei Neuanmeldung vorgestellt.
Ermässigungen bei den Abgaben für die Sozialversicherung
Bei den Beiträgen zur Sozialversicherung besteht die wesentlichste und lange geforderte Reform in der Verlängerung der Laufzeit einer "Flatrate" (Tarifa plana) im ersten Jahr der Selbstständigkeit.
Dieser Festtarif von € 50.-/Monat ab dem Zeitpunkt der Anmeldung galt bisher nur die ersten 6 Monate. Nun wurde er auf 1 Jahr ausgedehnt. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass als theoretische Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Sozialversicherungssatzes ein maximales Einkommen von € 890.- angegeben wird. Dies ist Gang und Gäbe und wird von knapp 90% der Selbstständigen so praktiziert.
Will man einen höheren Betrag in die Sozialversicherung einzahlen um später auch entsprechend mehr Rente zu bekommen, kann man die Bemessungsgrundlage bis zu 4 mal im Jahr anpassen oder gleich mit einem höheren Beitrag bis zur maximalen Bemessungsgrundlage von € 3.642,00.- starten. Dies entspricht einem maximalen Beitrag von € 890.-. Auf diese höheren Beiträge (höher als das Einzahlungsminimum) werden 80% im ersten Jahr erlassen.
Zusammenfassend gelten bei der Mindest-Bemessungsgrundlage:
- Verlängerung der "Flatrate" (Tarifa plana) von € 50.- auf 12 Monate (vorher nur 6 Monate). Hierbei ist Voraussetzung, dass bei der Anmeldung die theoretische Mindest-Bemessungsgrundlage angegeben wird.
- Nach Ablauf dieses ersten Jahres gilt in den folgenden sechs Monaten eine Ermäßigung von 50% der Gebühr.
- Danach folgt eine Reduzierung der Quote um 30% in den folgenden 3 Monaten, in diesem Fall die Monate 18 bis 21 ab der Registrierung des Selbstständigen.
- In den letzten 3 Monaten (Monat 22 bis 24) folgt ein Bonus / Rückvergütung von 30% der Gebühr, um die zwei Jahre währende Unterstützung zu vervollständigen.
Bedingungen für die Ermässigungen:
Um auf all diese Vergünstigungen zugreifen zu können, muss man sich lediglich als Freelancer registrieren. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Man kann nur auf diese zugreifen, sofern man in den vergangenen zwei Jahren nicht in diesem System der Sonderregelung für Selbstständige / RETA registriert war. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich die Selbständigen im Dezember abmelden und sich im Januar wieder registrieren, um auf diese Boni erneut zuzugreifen. Wenn in der Vergangenheit schon einmal Pauschalvergütungen gewährt wurden, beträgt die Frist für den erneuten Zugang zu diesen Vergünstigungen drei Jahre.
Besondere Regelungen:
Selbstständige unter 30 Jahren bzw. unter 35 Jahren im Fall von Frauen
Männer unter 30 und Frauen bis zu 35 Jahren sind zusätzlich zu den oben genannten Ermässigungen berechtigt, auch im dritten Jahr nach ihrer Registrierung als Selbständige eine Reduzierung von 30% auf die Gebühr in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise werden die Zuschüsse für die jüngeren selbstständigen Erwerbstätigen auf 36 Monate verlängert, sofern sie alle Anforderungen erfüllen. Wie im vorherigen Fall trat diese Maßnahme ebenfalls erst 2018 in Kraft.
Autonome Menschen mit Behinderungen, Opfer von Gewalt gegen Frauen oder Opfer von Terrorismus
Für Selbständige, die eine Behinderungsgrad von 33% oder mehr haben sowie für diejenigen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Terrorismus wurden, hat die Pauschale einige wesentliche Änderungen erfahren:
Wie gehabt: Eine Flatrate von € 50.- im ersten Jahr, wenn die Mindest-Bemessungsgrundlage veranschlagt wird. Wenn Sie sich für eine höhere Basis entscheiden, können Sie die Quote um 80% reduzieren. 50% Bonus auf die Quote in den folgenden vier Jahren bis zum Abschluss von insgesamt fünf Bonusjahren.
Wie im vorherigen Fall muss es sich um ein neues Mitglied in der RETA handeln oder in den beiden vorangegangenen Jahren nicht registriert gewesen sein.
Freiberufler, die zu Hause arbeiten
Für diese Gruppe wurden die Nachlässe auf die Grundversorgung präzisiert. Wasser, Gas, Strom, Telefon und Internet gelten als abzugsfähige Ausgaben. Die hier weit verbreitete Zahl von 30% Rabatt ist allerdings nicht der wirkliche Prozentsatz der als Abzugsfähig gilt, da er nur auf den prozentualen Anteil des Hauses angewendet werden darf, der für die selbstständige Tätigkeit als wirtschaftlich relevant erklärt wurde. Auf den ersten Blick schien dies eher ein Witz und so Absurd zu sein, dass die Steuerbehörde nachträglich eine klärende Notiz darüber abgeben musste.
Beispiel: Wenn die Ausgaben für die Grundversorgung zu Hause 5.000 Euro wären und darauf 30% angewandt würden, wären das € 1.500.- Wenn aber nun der Anteil der Wohnung für die wirtschaftlichen Aktivität 10% betrüge, verliefe sich die Steuerermäßigung insgesamt auf nur € 150.- Die Änderung dieses Punktes ist immer noch in der Diskussion.
Absetzbare Kosten des Selbstständigen
- Kosten für Steuerberater (Gestoría), Anwalt, Sozialversicherungsbeiträge usw.
- Abschreibungen von Betriebsausgaben für Produktionsmittel und Investitionen
- Essen vor Ort und auf Geschäftsreisen: € 26,67.-/Tag, im Ausland € 48,8.-/Tag. Bedingung für die Absetzbarkeit hierbei ist die Bezahlung mittels Kredit-/Debitkarte und eine dem Bereich Gastronomie zuordenbare Steuernummer (cif) des bewirtenden Restaurants oder Hotels
- Kosten für die Grundversorgung bei Tätigkeit im Homeoffice (siehe vorheriger Abschnitt) und evtl. Teile der Miete
- Werbekosten
Fazit
Der Sozialversicherungsbeitrag von nur € 50.- pro Monat im ersten Jahr der Aktivität, die weiteren Reduktionen des Beitrags im zweiten Jahr sowie das Absenken des zu versteuernden Nettoeinkommens bei Geringverdienern um € 2.000.- erleichtern den Einstieg in die Selbständigkeit wesentlich. Sind auch einzelne Abschnitte im Gesetzestext in der Auslegung (noch) nicht ganz klar bzw. umstritten, so haben doch schon viele Spanier und auch deutsche Residenten die Änderungen genutzt und den Weg in die Selbstständigkeit begangen.