Die laufenden Kosten für den Besitz einer Immobilie auf Mallorca

Die Immobilie ist ein anspruchsvoller Vermögenswert in Bezug auf die Eigentums- und Unterhaltskosten. Je größer und teurer die Immobilie ist, die Sie erwerben, umso höhere Steuern und Betriebskosten kommen auf Sie zu.

In diesem Artikel finden Sie die Aufschlüsselung der LAUFENDEN Kosten bei Besitz einer Immobilie auf Mallorca.

Wie auch überall anderswo, müssen Sie Grundsteuer (IBI) zahlen. Weiterhin kommt eine Vermögensteuer (IP) und eine Einkommenssteuer (IRPF) auf Sie zu. Sowohl die Vermögenssteuer als auch die Einkommenssteuer werden sich danach richten, ob Sie uneingeschränkt oder - als Nicht-Resident - eingeschränkt Steuerpflichtig sind.

Ein qualifizierter Anwalt oder ein Steuerberater ist in der Lage, die Sie betreffenden Steuern zu bestimmen bevor Sie die Immobilie kaufen.

Die Grundsteuer in Spanien (IBI)

Anwalt bei der Arbeit

Beschreibung:
Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles - IBI) ist das spanische Äquivalent der Gemeindesteuer und wird lokal eingetrieben. Alle Immobilienbesitzer auf Mallorca müssen diese Steuer zahlen.

Steuerbemessungsgrundlage:
Die Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert der Immobilie und ein Wohnwert von 0,4% bis 1,1% bei Wohnimmobilien. Dieser Steuersatz kann bei landwirtschaftlichen Grundstücken sogar günstiger als 0,3% sein, aber unter bestimmten Umständen sogar über die 1,1% klettern. Den aktuellen Steuersatz kann man immer beim Anbieter des Grundstückes oder der Stadt/Gemeinde erfahren.

Termine:
Die Zahlungsfrist wird immer von der lokalen Behörde bestimmt. In den meisten Fällen wird diese Steuer jedoch im September fällig.

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Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio - IP)

Die Vermögensteuer wurde 2011 erneut in Spanien eingeführt nachdem sie 2007 abgeschafft wurde. Sie wird auf das Nettovermögen natürlicher Personen erhoben.

Weitere, ausführliche Informationen zur Vermögensteuer finden Sie in folgendem Artikel: Laufende Steuern: Vermögensteuer

Die Vermögensteuer für Residenten (unbeschränkt Steuerpflichtig)

Banknoten

Jeder, der eine Immobilie auf Mallorca besitzt, muss eine jährliche Vermögensteuer auf den Nettowert des Vermögens bezahlen. Diese Steuer wird natürlich abzüglich aller zulässigen Abzüge wie beispielsweise Hypotheken berechnet. Die Vermögensteuer wird von den regionalen Regierungen eingesammelt. Darüber hinaus sind für Residenten einige hohe Abzüge erlaubt, die jedoch für Besitzer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, nicht zulässig sind.

Steuerbemessungsgrundlage:
Der Steuersatz basiert auf dem Nettowert des Eigentums oder einem anderen Wert, den die Steuerbehörden für angemessen - also höher - halten (Katasterwert oder behördlich festgesetzter Wert). Dabei arbeitet der Steuersatz auf einer gleitenden Skala von Steuerstufen mit fest definierten Grenzraten.

Diese beginnen bei 0,2% und steigen bis auf 3,5% für alle Vermögenswerte im Wert von über 700.000 € (staatlicher Freibetrag) an. Für Residenten sind die ersten ca. 100.000 € von der Steuer befreit. Menschen, welche ihren Hauptwohnsitz auf Mallorca angemeldet haben, sind zu ca. 150.000 € befreit.
Bürger, die einen Vermögenswert lediglich besitzen aber nicht bewohnen, erhalten keine Befreiung sondern müssen die Steuern auf den gesamten Nettowert des Vermögens zahlen.

Zahlungsfristen:
Diese Steuer muss jedes Jahr bis Ende Juni für das vorangegangene Kalenderjahr erklärt und beglichen werden.

Die Vermögenssteuer für Nichtresidenten (beschränkt Steuerpflichtig)

Der Unterschied zur Vermögenssteuer für Residenten besteht darin, dass bei Nichtresidenten nur das Vermögen besteuert wird, das sich auf spanischem Grund und Boden befindet. Bei einer Besteuerung in Spanien gilt ebenfalls der Freibetrag von 700.000 €.

Einkommenssteuer

Einkommensteuer für Nicht-Residenten bei Vermietung, Verpachtung oder bei Selbstnutzung (Impuesto sobre la Renta de no Residentes - IRNR)

Einkommensteuer fällt an, wenn die Immobilie verpachtet oder vermietet wird.  Aber auch wer seine Immobilien selber nutzt, muss dafür seltsamerweise eine Selbstnutzungssteuer zahlen. Die Berechnungsgrundlage sind 1,1% vom Katasterwert. Dabei werden weder Abschreibungen noch irgendwelche Werbungskosten berücksichtigt.

Sie müssen diese Version der Einkommenssteuer auf Mallorca zahlen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie wohnen nicht auf Mallorca
  • Sie besitzen Immobilien auf Mallorca
  • das Eigentum ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch; Sie vermieten es nicht
  • Sie haben keine andere Quelle versteuernden Einkommens auf Mallorca.

Obwohl Sie in den Augen der spanischen Steuerbehörden keine Erträge aus der Immobilie beziehen, nehmen sie an, dass Sie irgendeinen Nutzen aus der Immobilie auf Mallorca beziehen. Dadurch müssen Sie eine kalkulatorische Einkommenssteuer zahlen.

Bemessungsgrundlage: Der Steuersatz bemisst sich auf 1,1% des Katasterwertes und beträgt 25%.

Beispiel: bei einem Katasterwert des Grundstücks von 200.000 € beträgt der zu versteuernde Grundwert 2200 €. Der Steuersatz von 25% ergibt eine Steuer in Höhe von 550 €.

Einkommensteuer bei Selbstnutzung / für Residenten (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas - IRPF)

Aktenregal

Bei der spanischen Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas - IRPF) handelt es sich um eine laufende Steuer, die einmal jährlich beglichen werden muss. Sie ist eine persönliche und progressive Steuer, die ausschließlich das innerhalb eines Jahres erzielte Einkommen betrifft. Als in Spanien wohnhaft beziehungsweise resident gelten Sie, wenn Sie pro Jahr mindestens 183 Tage (summiert) in dem Land leben. Die spanische Einkommenssteuer setzt sich aus einem bundesstaatlichem Teil sowie einem weiteren Teil zusammen, der von der jeweiligen autonomen Region festgelegt wird. Insofern das deutsch-spanische Doppelt-Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das spanische Einkommenssteuergesetz geregelt. Dieses gilt für alle in Spanien ansässigen, natürlichen Personen. Zu versteuern ist das gesamte Einkommen, egal, um welche wirtschaftlichen Einkünfte es sich dabei handelt.

Weitere, ausführliche Informationen zur Einkommensteuer finden Sie im Artikel: Laufende Steuern: Einkommensteuer

Weitere anfallende laufende Kosten

Natürlich gibt es neben den Steuern auch weitere Kosten, welche mit dem Besitz einer Immobilie auf Mallorca auf Sie zukommen werden. Viele davon werden von der Größe und Art der gekauften Immobilie bestimmt: Offensichtlich wird eine große Villa mit Garten und Pool viel mehr Aufwand und Kosten erfordern, als eine kleine Wohnung.

Abgesehen von den allgemeinen Instandhaltungskosten gibt es auch eine Reihe von Kosten in Form von Steuern und Gebühren mit denen Eigentümer auf Mallorca konfrontiert werden.

Gebühren für die Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios)

frustrierter Mann
... alles halb so wild!

Besitzer von Immobilien, die Bestandteil einer kolonieartigen Siedlung oder Wohnanlage sind in welchen gemeinschaftlich genutzte Bereiche von den Eigentümern geteilt werden, sind gesetzlich verpflichtet, Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft zu sein. Diese Gemeinschaft wird in Spanien als "Comunidad de Propietarios" bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass Gemeindegebühren für die Aufrechterhaltung von öffentlichen Bereichen und alle anderen Dienste gezahlt werden müssen, für welche die Gemeinschaft sich per Abstimmung entscheidet. Diese Gebühren können variieren, je nach der Größe der gemeinschaftlichen Bereiche, der Kosten für deren Instandhaltung und den Diensten, in welche die Gemeinschaft investieren will. Ein Budget für die jährlichen Gemeinschaftskosten wird durch die Stimmenmehrheit aller Eigentümer (oder Vertreter) festgelegt, die auf der jährlichen Mitgliederversammlung der Comunidad de Propietarios anwesend sind.

Instandhaltungskosten

Dazu gehören:

  • Wartungskosten wie Reinigung
  • Reparaturen
  • Renovierungen
  • Rechnungen für Versorgungsleistungen
  • Müllabfuhr

Versicherungen

Feuerversicherungen oder Standardversicherungen für Apartments können von einer Eigentümergemeinschaft vorgeschrieben sein.

Gas, Wasser, Strom / Telefon und Internet

Für die jeweiligen Versorgungsleistungen gibt es in Städten und für gut an die Infrastruktur angeschlossene Dörfern und Siedlungen mehrere Anbieter mit verschiedenen Tarifen. Ein Preis- bzw. Angebotsvergleich ist per Internet leicht zu realisieren und lohnt sich meist.

Allgemeiner Ratschlag bei Besitz von Immobilien auf Mallorca

Es ist dringend zu empfehlen, einen offiziellen Steuervertreter auf Mallorca zu ernennen, damit dieser sich um die Begleichung Ihre steuerlichen Verbindlichkeiten kümmern kann. Wenn Sie Ihre Steuern nicht zahlen, werden Sie bestraft und im schlimmsten Fall kann sogar Ihr Eigentum beschlagnahmt werden.

Es würde anschließend von den Behörden versteigert und die daraus resultierenden Einnahmen würden mit Ihren Steuern gegengerechnet.

Sobald ein Ausländer mehr als eine Immobilie auf Mallorca besitzt, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, einen Steuervertreter zu ernennen. Beachten Sie, dass Sie dazu auch dann verpflichtet sind, wenn Sie ein Grundstück besitzen auf dem sich mehrere Gebäude befinden. Ein Haus und eine kleine Garage, die nicht in das Haus integriert ist, zählen hierbei bereits als zwei Objekte und verpflichten zur Ernennung eines Steuervertreters.

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Inhalt dieses Kapitels:

  • 1 - Einmalige Kosten beim Kauf einer Immobilie
    Überblick über die Kosten für einen Erwerb und Besitz von Immobilien auf Mallorca und in Spanien.
  • 2- Laufende Kosten bei Immobilienbesitz
    Die Mallorcaimmobilie ist ein anspruchsvoller Vermögenswert in Bezug auf die Eigentums- und Unterhaltskosten. Je größer und teurer die Immobilie ist, die Sie erwerben, umso höhere Steuern und Betriebskosten kommen auf Sie zu.
  • 3 - Zusatzkosten beim Kaufen und Besitzen von Immobilien
    Zusätzliche und einmalige Kosten beim Kaufen und Besitzen von Eigentum auf Mallorca wie Möbel- / Einrichtungskosten, Vericherungen oder Kosten für Testament und Erbschaftsregulierung.
  • 4 - Einmalige Steuern des Verkäufers
    Selbstverständlich muss auch der Verkäufer Abgaben an den Fiskus entrichten. Es fallen dabei auf staatlicher Ebene die Gewinnsteuer als Teil der Jahressteuererklärung an (IRPF). Auf gemeindlicher Ebene die Gewinnsteuer in Form der Wertzuwachssteuer von Grund und Boden (Plusvalía).