Wichtige Behörden, Verträge und gesetzliche Regelungen beim Immobilienkauf auf Mallorca

  • Das spanische Grundbuch
    Beim Kauf und Verkauf von Immobilien auf Mallorca spielt das Register eine äußerst wichtige Rolle: Der Inhalt des öffentlich geführten Registers ist unanfechtbar. Obwohl in Deutschland wie in Spanien auch der "öffentliche Glaube" (fe pública) an das Grundbuch gilt, gibt es einige wichtige Unterschiede.
  • Das spanische Kataster
    Geht es um das Immobilien kaufen, spielt das spanische Kataster eine wichtige Rolle. In Spanien als Catastro bezeichnet, handelt es sich hierbei um eine öffentliche Einrichtung, in der sowohl Stadtpläne wie auch Zeichnungen und Pläne von Grundstücken geprüft werden. Das Catastro ist auch die Quelle vom sogenannten valor catrastral, also dem Katasterwert und auch für Schätzwerte für steuerliche Belange einer Immobilie zuständig.
  • Der Optionsvertrag beim Immobilienkauf
    Der Zweck des Optionsvertrages liegt in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zwischen Immobilienkäufer und Immobilieneigentümer. Er bestätigt verbindlich eine Kaufs- bzw. Verkaufsabsicht. Der Vertrag gibt die Möglichkeit, die Zeit bis zu notariellen Beurkundung rechtssicher zu überbrücken und alle Abwicklungen für den Kauf in Ruhe erledigen zu können.
  • Der Energieausweis beim Immobilienkauf
    Der Energieausweis - Certificado de eficiencia energética - ist auf Mallorca bei Verkauf und Vermietung zwingend vorgeschrieben. Selbst das Bewerben von Kaufimmobilien ist genaugenommen ohne den Energieausweis nicht zulässig. Welche Folgen hat das für Besitzer von Immobilien auf Mallorca?