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Steuern beim Immobilienkauf - Laufende Steuern: Einkommensteuer für Residenten

Bei der spanischen Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas / IRPF) handelt es sich um eine laufende Steuer, die einmal jährlich beglichen werden muss und sich auf das Einkommen und die Einkünfte von in Spanien wohnhaften Einzelpersonen bezieht. Sie ist eine persönliche, direkte Steuer, die ausschließlich das innerhalb eines Jahres erzielte Einkommen betrifft.

Die IRPF betrifft eine breite Palette von Einkommensarten, einschließlich Arbeitseinkommen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, selbstständige Tätigkeiten und mehr. Die Steuersätze variieren je nach Einkommenshöhe und werden progressiv angewendet, was bedeutet, dass höhere Einkommen einen höheren Steuersatz haben.

Um von der spanischen Einkommensteuer für Residenten befreit zu werden, müssen Sie nachweisen können, dass Sie nicht überwiegend in Spanien, sondern in einem anderen Land leben, dass nicht als Steuerparadies gelten darf. Als Nachweis genügt in der Regel die Meldebescheinigung des entsprechenden Landes.

Als in Spanien wohnhaft beziehungsweise resident gelten Sie, wenn Sie pro Jahr mindestens 183 Tage in dem Land leben.

Höhe der Einkommensteuer für spanische Residenten

Die spanische Einkommensteuer setzt sich aus einem bundesstaatlichen Teil sowie einem weiteren Teil zusammen, der von der jeweiligen autonomen Region festgelegt wurde. Insofern das deutsch-spanische Doppel-Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das spanische Einkommensteuergesetz geregelt. Dieses gilt für alle in Spanien ansässigen, natürlichen Personen.

Zu versteuern ist das gesamte Einkommen, egal, um welche wirtschaftlichen Einkünfte es sich dabei handelt. Andererseits gibt es für jede Art von Einkommen eine spezielle Art der Berechnung. So gibt es zwei vollkommen unterschiedliche Einkommensteuersätze:

  1. Einkommen aus Kapital (Dividenden, Verkauf von Geldanlagen, Zinsen) wird bis zu einem Gewinn von 6.000 Euro mit einem Steuersatz von 21% versteuert. Über 6.000 Euro beträgt der Steuersatz hingegen 27%. Derselbe Satz gilt für den Verkauf von Immobilien, die linear mit einem Satz von 27% versteuert werden müssen.
  2. Alle anderen Einkommensarten unterliegen dem progressiven Steuersatz.
  • Der spanische, progressive Spitzensteuersatz liegt bei 45% und wird immer dann erhoben, wenn Ihr Einkommen mindestens 175.000,20 Euro beträgt.
  • Verdienen Sie hingegen jährlich maximal 17.707 Euro, beträgt der Eingangssteuersatz lediglich 24%.
  • Ab einem Einkommen von 17.707,01 Euro beträgt der Satz 28%, ab 33.007 Euro bis 53.407 Euro 37%.

Freibeträge:
Sparen können Sie, wenn Sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben, denn diese vermindern gegebenenfalls das zu versteuernde Einkommen. Jeder Steuerzahler bekommt zudem einen bestimmten Freibetrag gewährt, der sich aktuell auf 5.151 Euro beläuft.
Auch Kinder haben einen Freibetrag: Das erste Kind besitzt einen Freibetrag von 1.836 Euro, das zweite von 2.040 Euro und das dritte von 3.672 Euro.
Steuerzahlern, die über 65 sind, wird zudem ein Freibetrag von 918 Euro pro Lebensjahr gewährt, Steuerzahlern, die über 75 sind, sogar 1.122 Euro pro Lebensjahr.

Die Steuererklärung ist für jede Immobilie spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres abzugeben und abzuführen.

Wenn Sie Ihre spanische Immobilie selbst nutzen, aber nicht in Spanien resident sind, müssen Sie Steuern in Form von "fiktiven Mieteinnahmen" zahlen.

Bezeichnet wird diese dann angewendete Art der Einkommenssteuer auch als Impuesto de renta de no-residentes - IRNR ". Ihre Höhe orientiert sich an dem Wert Ihrer Immobilie und beträgt 2 % des Katasterwerts.

Der Katasterwert entspricht selten dem Marktwert, wird von der Generaldirektion des Katasters festgesetzt und alle 10 Jahre angepasst.

Achtung! Insofern der Katasterwert 10 Jahre vor dem Veranlagungsjahr aktualisiert wurde, beträgt der Steuersatz nur noch 1,1% des Katasterwerts. 

  • Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in Spanien Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erwirtschaften, müssen Sie auch als Nicht-Residenter Steuern zahlen.
  • Sie sind selbst dann auch steuerpflichtig, wenn Sie die Immobilie lediglich selbst nutzen.
  • Die Einkommensteuer für Nicht-Residenten nennt man auch IRNR (Impuesto de renta de no-residentes).

Mehr Infos zu den Besonderheiten der Einkommensteuer für Nicht-Residenten finden Sie in  diesem Beitrag.

Weitere Themen in diesem Kapitel:

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