Je nachdem, ob Sie eine neue Immobilie von einem Bauunternehmer oder einen Wiederverkauf von einer Privatperson erwerben, werden Sie entweder Mehrwertsteuer und Stempelsteuer oder Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Die verschiedenen Fälle werden nachfolgend erläutert, zusammen mit den anderen Kosten und Steuern, die in beiden Fällen zu entrichten sind.
Die Steuern beim Kauf von Neubauten, Gewerbeimmobilien und Grundstücken
Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el valor añadido – AJD)
Diese Steuer gilt für Wohnimmobilien, die zum ersten Mal verkauft werden (Erstbezüge), aber auch für gewerbliche Immobilien und Grundstücke. Dies ist eine nationale Steuer, weshalb die Mehrwertsteuer die gleiche ist, egal wo sich die Immobilie befindet (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, die ihre eigene Version der Umsatzsteuer besitzen).
Derzeit beträgt die Mehrwertsteuer - auf Mallorca als IVA (Impuesto sobre el valor añadido) bekannt - 10 % auf den Kaufpreis von Wohnimmobilien (Villen, Wohnungen usw.), und 21 % für Gewerbeimmobilien und Grundstücke.
Die Mehrwertsteuer für neugebaute Häuser ist auf den Kanaren als IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) bekannt und liegt aktuell bei 10 %.
Beurkundungssteuer / Stempelsteuer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados - AJD)
Die Stempelsteuer (bekannt als AJD - Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados, Steuer für beurkundete Rechtsgeschäfte) beträgt auf den Balearen derzeit (2023) 1 % des Anschaffungsbetrags, wobei dies in anderen Regionen Spaniens höher oder niedriger ausfallen kann, weshalb Sie immer den aktuellen Steuersatz überprüfen sollten (Dort unter Punkt C. Actos Jurídicos Documentados). Sowohl Mehrwertsteuer als auch Stempelsteuer werden vom Käufer gezahlt. Sollte zudem eine Anzahlung vor Abschluss des Verkaufs gezahlt worden sein, ist eine solche Anzahlung umsatzsteuerpflichtig, sobald diese getätigt wurde.
Die Steuern beim Kauf von Privatpersonen
Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP)
Diese Steuer wird dann angewendet, wenn die Immobilie als zweite oder weitere Übereignung verkauft wurde (die Immobilie wird nicht zum ersten Mal als ein neu gebautes Haus gekauft) und wird vom Käufer gezahlt. Wenn eine Anzahlung vor Abschluss des Verkaufs bezahlt wurde, dann unterliegt diese nicht der ITP. Allerdings muss der volle Betrag der ITP nach Abschluss des Kaufvertrags bezahlt werden. In diesem Szenario muss keine Mehrwertsteuer bezahlt werden und die Stempelsteuer ist in der ITP bereits enthalten.
Der Grunderwerbsteuersatz ist den autonomen Regionen überlassen die sich dafür entscheiden können, den allgemeinen Steuersatz anzuwenden oder diesen selbst zu bestimmen.
Die allgemeine (nationale) Höhe der ITP liegt bei 7 %, aber viele der autonomen Regionen verwenden höhere Grundsteuern. Der Steuersatz, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von der autonomen Region, in der Sie kaufen.
Für die Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) kommt ein gestaffeltes System zum Einsatz:
- Für den Betrag bis zum Verkaufswert von 400.000 EUR werden 8% veranschlagt,
- für Beträge zwischen 400.000 EUR und 600.000 EUR sind es 9%,
- von 600.000 EUR bis 1.000.000 EUR werden 10% fällig und
- ab 1 Mio. EURO sind es 11%
Weitere Informationen zur Grunderwerbssteuer finden Sie in folgendem Artikel:
Die Grunderwerbsteuer auf Weiterverkäufe - Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales - ITP