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Die wichtigen Verträge beim Kauf von Immobilien auf Mallorca

Beim Immobilienkauf auf Mallorca gibt es verschiedene Verträge die zur Anwendung kommen. Neben dem eigentlichen Kaufvertrag (notarieller Kaufvertrag / Escritura) gibt es auch Vertragsformen für die Reservierung der Immobilie; meist mit Anzahlungsregelungen. Allen Verträgen ist die eindeutige Identifizierung der teilnehmenden Parteien, die exakte Beschreibung des Kaufgegenstands und die genaue Definition des Kaufpreises gemein.

 

Weitere Kapitelthemen:

Der notarielle Kaufvertrag - Die Escritura

Ohne einen notariellen Kaufvertrag darf der Käufer einer Immobilie nicht als neuer Eigentümer ins spanische Grundbuch eingetragen werden. Nach spanischem Recht ist die Unterschrift eines Notars erforderlich, damit ein privater Vertrag als öffentliche…

Der privatschriftliche Kaufvertrag

Gemäß der rechtlichen Lage in Spanien ist die Beglaubigung durch einen Notar für Verträge beim Immobilienkauf nicht notwendig. Aus diesem Grund ist ein privatschriftlicher Kaufvertrag, der schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde,…

Der Reservierungs- und Optionsvertrag

Ein Reservierungsvertrag oder Optionsvertrag kann auf Mallorca bei einem konkreten Kaufinteresse abgeschlossen werden. Beide sorgen für die nötige Sicherheit, bis die Immobilie endgültig in Ihrem Besitz ist. Durch Reservierungsverträge verpflichtet…