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Meldepflicht bei Mieterwechsel in Anlagen

Die Vermieter von Ferienimmobilien auf Mallorca sind verpflichtet, die Polizei täglich über Abreise ebenso wie über die Anreise in ihren Anlagen zu informieren.

Nach Aussage der Generaldirektorin für Tourismus sind alle Anbieter von Ferienimmobilien für Touristen auf Mallorca dazu verpflichtet, die Polizei täglich über eventuelle Mieterwechsel in ihren Anlagen zu informieren, und zwar über die Abreise ebenso wie über die Anreise von Gästen. Diese Verpflichtung wird ins Tourismus-Gesetz und in die Vorschriften aufgenommen, die dann sämtliche touristische Vermietungen auf den Inseln regulieren sollen. Momentan gibt es allein auf Mallorca 9279 beim Fremdenverkehrsamt registrierte Ferienwohnungen. Der Erlass soll eine bestehende Gesetzeslücke auf diesem Gebiet der Wohnraum-Angebote schließen.

"Die Eigentümer oder Betreiber dieser Wohnungen werden verpflichtet sein, der Polizei jeden Mieterwechsel zu melden, selbst wenn dieser täglich stattfinden sollte, so wie das auch für alle anderen Touristenunterkünfte wie Hotels, Apartments und alle geregelten Angebote gilt. Es handelt sich hierbei um eine weitere Sicherheits- und Kontrollmaßnahme", betont die Generaldirektorin für Tourismus.

Das Problem auf Mallorca und den übrigen Inseln besteht nun darin, dass alle Touristenunterkünfte, die momentan noch nicht reguliert sind, um jeden Preis diese gesetzliche Maßnahme erfüllen müssen, und zwar spätestens bis die Regierung zum Jahresende die Regelung billigt und ins Tourismus-Gesetz aufnimmt.

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